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5. Mai 2022

Kampf für die Windmühlen

Die Lage ist brenzlig, nicht nur wegen des Klimawandels, sondern auch wegen des Kriegs in der Ukraine. Vizekanzler Habeck hat daher eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien vorgelegt. Dringend erforderlich ist aber, die Genehmigungspraxis zu ändern und die Gerichtsverfahren zu beschleunigen.

Der Krieg in der Ukraine hat den Ausbau der erneuerbaren Energien von einem langfristigen Ziel in eine Notwendigkeit im Hier und Jetzt verwandelt. Plötzlich geht es nicht mehr nur um die „Tragedy of the Horizon“, den Klimawandel, den sich alle in weite Ferne wünschen, sondern auch um die Tragödie, die sich täglich im Nachbarland abspielt. Deutschland soll nicht nur das Klima schützen, sondern auch unabhängig von Russlands Gas und Öl werden, und zwar am besten sofort.

Die Bundesregierung hat deshalb das Osterpaket vorgelegt und ein Sommerpaket angekündigt: eine Reihe detaillierter Maßnahmen mit großen Zielen. Bereits im Jahr 2030 sollen 80 Prozent (statt bisher 65 Prozent) des deutschen Stroms aus erneuerbaren Quellen fließen (im vergangenen Jahr lag ihr Anteil bei 42 Prozent). Fünf Jahre später, 2035, soll Deutschland treibhausgasneutral sein.

Im Zweifel für das Windrad

Um diese Ziele zu erreichen, wird im Gesetz verankert, dass die erneuerbaren Energien als „vorrangiger Belang“ im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der „öffentlichen Sicherheit“ dienen. Das ist bei der Schutzgüterabwägung zu berücksichtigen, etwa wenn im Genehmigungsverfahren Windparks im Konflikt stehen mit seltenen Vögeln (Artenschutz) oder einem angrenzenden Schloss (Denkmalschutz).

Allerdings gilt der Vorrang nicht gegenüber „Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung“ – Interessen der Bundeswehr, die in der Praxis den Windparks oft entgegenstehen, sind in unserer neuen Welt mindestens genauso wichtig. Vor allem aber spielt der Vorrang der Erneuerbaren nur da eine Rolle, wo die Behörde tatsächlich Ermessenspielraum hat – bei gebundenen Entscheidungen, etwa im Luftverkehrsrecht oder Immissionsschutzrecht, gelten nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben.

Zusätzliche Flächen für Solar und Wind

Geplant ist zudem, weitere Flächen zu erschließen – ein schwieriges Thema in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland. Gefördert werden soll die „Agri-Photovoltaik“, bei der mehrere Meter oberhalb von landwirtschaftlichen Anbauflächen Solarstrom erzeugt wird. Auch in Mooren und auf Seen („Floating Solar“) dürfen Solarprojekte entstehen.

Neue Flächen in der Nord- und Ostsee sollen hinzukommen. Künftig werden auch bislang nicht voruntersuchte Flächen für Offshore-Windparks ausgeschrieben. Das scheint dringend nötig: Im vergangenen Jahr wurde keine einzige Offshore-Anlage in deutschen Gewässern hinzugebaut.

Mehr lokale Beteiligung

Die lokale Akzeptanz soll zudem gesteigert werden. Bürgerenergieprojekte müssen nicht an Ausschreibungen teilnehmen und können daher leichter realisiert werden (die Pflicht zur Bürgerbeteiligung an Windparks hat das Bundesverfassungsgericht übrigens am 5. Mai 2022 für verfassungsgemäß erklärt).

Zudem übernimmt der Bund 70 Prozent der Planungskosten, falls die Kommune nicht den Zuschlag bekommen hat. Die finanzielle Beteiligung von Gemeinden soll ausgebaut und gestärkt werden.

Neue Finanzierung

Ab 1. Juli 2022 fällt die EEG-Umlage ersatzlos weg. Die Stromlieferanten müssen die Kostensenkung an die Verbraucher weitergeben. Die erneuerbaren Energien werden künftig aus dem Sondervermögen des Bundeshaushalts, dem Energie- und Klimafonds, finanziert. Dieser speist sich unter anderem aus den Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems zur CO2-Bepreisung. Die Förderung durch das EEG wird nunmehr direkt aus staatlichen Mitteln finanziert und steht damit als Beihilfe unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die Europäische Kommission. Damit kann sich der Markt noch nicht gesichert auf das neue Modell einstellen, auch wenn die Genehmigung sehr wahrscheinlich erscheint.

Die Abschaffung der EEG-Umlage soll auch bislang viel zu komplizierte Eigenversorger- und Mieterstrommodelle vereinfachen. Dezentrale Lösungen sollen weniger bürokratisch werden.

Ja, aber nicht bei mir

Die Vielzahl an Detailregelungen kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Hauptproblem die Umsetzung bleibt. Das Ziel, zwei Prozent der Bundesfläche für die Windkraft zur Verfügung zu stellen, steht im Koalitionsvertrag, wird aber von Ländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen erbittert bekämpft. Der Vorrang der Erneuerbaren wird nur da Wirkung zeigen, wo sich Länder und Kommunen tatsächlich für die Windkraft entscheiden. Jeder ist für die Erneuerbaren, nur eben nicht vor der eigenen Haustür.

Aber wer die in der Landschaft verstreuten und architektonisch trostlosen Tiermasthallen und Biogasanlagen akzeptiert, kann sich nicht über die hinter Bewuchs versteckte Solaranlage beschweren. Gerade in der Planungs- und Genehmigungspraxis bedarf es daher eines generellen Umdenkens. Solange nicht der Wille zur Förderung der Erneuerbaren in den Verwaltungen implementiert und die Bedenkenträgerschaft bei Planungsverfahren beiseitegeschoben wird, ist nicht mit einer Beschleunigung der Verfahren zu rechnen.

Insbesondere Genehmigungsverfahren für Windprojekte sind mit im Schnitt sieben Jahren viel zu langsam. Komplizierte Gutachten wie natur- und artenschutzrechtliche Erhebungen und -kartierungen, Lärmprognosen, Blend- und Spiegelungsuntersuchungen beanspruchen erhebliche Zeit. Die Unkalkulierbarkeit der Untersuchungsergebnisse macht den Verfahrensablauf unberechenbar, so dass viel zu wenig von den Beschleunigungsinstrumenten, wie der vorzeitigen Zulassung des Baubeginns, Gebrauch gemacht wird.

Auch die Gerichtsverfahren dauern viel zu lange. Projekte werden über viele Jahre mit Klagen durch alle Instanzen torpediert. Einschränkungen der Anfechtungsmöglichkeiten von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren wären erforderlich. Die Gerichtsverfahren sollten strengeren zeitlichen Vorgaben folgen; hier könnte beispielsweise eine besondere prozessrechtliche Pflicht zur beschleunigten Bearbeitung von Energieprojekten helfen. Ähnlich wie bei Wohnungsbauvorhaben, bei denen der Nachbarwiderspruch und die Nachbarklage keine aufschiebende Wirkung haben, müssten auch Gerichtsverfahren zu Wind- und Solarprojekten planbarer und schneller werden.

Es bleibt also viel zu tun. Das Osterpaket ist noch nicht umgesetzt, da wird schon die nächste Reform geplant. Im Kampf für die Windmühlen dreht der Vizekanzler unaufhörlich weiter an den Stellschrauben des Energierechts.

 
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