Durch eine umfassende Standortanalyse prüfen wir die Entwicklungsmöglichkeiten der Projektidee. Bei der Konzeption der Verträge haben wir die Schnittstellen verschiedener Rechtsgebiete im Blick. Für den erfolgreichen Abschluss des Vorhabens analysieren wir die Interessen und Verwertungswünsche unserer Mandanten und schaffen die rechtlichen Strukturen.
Architekten- und Ingenieurrecht
Wir begleiten Architektur- und Ingenieursbüros sowie öffentliche und private Auftraggeber bei der Projektgestaltung und der Geltendmachung oder Abwehr von Honorar- und Schadensersatzansprüchen.
Wir beraten zu:
- Honorarrecht für Architekten und Ingenieure
- Vertragsgestaltung und Vertragsrecht
- Haftungsrecht
- Absicherung von Forderungen
Privates Baurecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Beratung von Bauherren, Bauunternehmern und Bauträgern sowie Auftraggebern und Auftragnehmern bei Immobilienprojekten und im nationalen und internationalen Anlagenbau.
Im privaten Baurecht beraten wir zu:
- Bauvertragsrecht (u.a. VOB/B, BGB, FIDIC, LOGIC)
- Projektentwicklungsverträgen
- EPC-, EPCM- und O&M-Verträgen
- Bauträgerrecht
- Vergütungs- und Haftungsfragen
- Gewährleistungsrecht
- Nachtragsprüfung und -abwicklung
- Bauvergaben
- Prozessführung (vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten)
Öffentliches Baurecht
Wir beraten seit Jahren Unternehmen und Kommunen (sowohl Städte als auch Gemeinden) bei planungsrechtlichen und umweltrechtlichen Fragen. Von der Prüfung der geltenden Anforderungen des Bau- und Fachplanungsrechts über die rechtliche Bewertung von Boden- und Umweltrisiken stehen wir mit einschlägiger Erfahrung zu Seite.
Im Öffentlichen Baurecht unterstützen wir bei:
- Bauland- und Projektentwicklungen
- Bauanträgen
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Baugenehmigungen
- Nachbarrechtsschutz
- Fragen des Bestandsschutzes
- Standortsicherung für Handwerk, Gewerbe und Industrie
- Anforderungen nach dem Denkmalschutzgesetz
- Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
- Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
- Überprüfung von Bebauungsplänen
- städtebaulichen Verträgen
Miet- und WEG-Recht
Wir unterstützen sowohl Vermieter (große und mittlere Wohnungsunternehmen und Mietverwaltungen) als auch Mieter bei sämtlichen mietrechtlichen Fragen. Wohnungseigentumsgemeinschaften, Erwerber, Eigentümer, Banken und Verwalter beraten wir bei allen eigentumsrechtlichen und WEG-spezifischen Problemen.
Wir sind insbesondere mit folgenden Themen vertraut:
- Gewerberaum- und Wohnraummietrecht
- Prüfung von Dienstbarkeiten und anderen Grundstücksrechten
- Ausarbeitung von Mietverträgen und Beratung bei Altverträgen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen
- Teilung und Eigentumsverhältnisse
- Rechte und Pflichten der Eigentümer und der WEG