Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wir sind insbesondere auf folgende Themen spezialisiert:
- Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Agentur- und Managementverträge
- Verhandlung mit Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und Behörden
- arbeitsrechtliche Optimierung beim Erwerb von Unternehmen
- Betriebsübergänge und Betriebsänderungen
- Restrukturierungen
- Neugestaltung von Vergütungs- und Bonussystemen
- Kündigungsschutzklagen