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Reuther Rieche berät bei Maßnahmen zum Corona-Virus

13. März 2020

Der Ausbruch des Corona-Virus (SARS-CoV-2) stellt uns alle und damit auch unsere Mandanten vor große Herausforderungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die Viruskrankheit COVID-19 offiziell als Pandemie ein. Der Virus konfrontiert uns mit einer Situation, die neben und in Verbindung mit der Frage der Eindämmung und der ergriffenen (staatlichen) Schutzmaßnahmen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwirft. Können sich Unternehmen, die sich z.B. mit Problemen in der Lieferkette konfrontiert sehen, auf force majeure, Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen? Welche Schutzmaßnahmen sind z.B. gegenüber Arbeitnehmern und Kunden gerechtfertigt und geschuldet?

Reuther Rieche berät Sie zu betrieblichen Schutzmaßnahmen, Quarantäne und beruflichen Tätigkeitsverboten sowie Entschädigungen bei behördlichen Anordnungen, Absagen von Veranstaltungen und fernbleibenden Mitarbeitern.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Rechte gegenüber Lieferanten und Kunden zu sichern, Verträge sowie Fristen zu prüfen und zu wahren und sorgen für die nötige Absicherung im Streitfall.

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