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Die WEG-Novelle kommt vermutlich schon im November

9. September 2020

Im Schatten der Tätigkeit des Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Bundesregierung bereits im April eine Jahrhundertreform des Wohnungseigentumsrechts auf den Weg gebracht. Schon im November 2020 soll die neue Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft treten, so der Stand heute.

Es geht nicht um eine Kleinigkeit: Für geschätzte neun Millionen Wohnungseigentümer und deren Verwalter wird sich Grundlegendes ändern. Das mittlerweile 70 Jahre alte WEG ist trotz vieler Nachbesserungen veraltet. Der Gesetzgeber will nun den stark veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, umweltpolitische Herausforderungen meistern und die Chancen der neuen technischen Möglichkeiten nutzen.

Das Reformvorhaben strukturiert das Wohnungseigentumsgesetz in weiten Teilen neu, sämtliche Regelungsbereiche des Gesetzes sind davon erfasst. Stichpunkte etwa:

  • Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen sollen vereinfacht werden, um die in die Jahre gekommenen Wohnanlagen in einen zeitgemäßen Zustand versetzen zu können.
  • Alle Eigentümer und Mieter sollen einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, den barrierefreien Ausbau und den Einbau von Maßnahmen zum Einbruchsschutz erhalten.
  • Die Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber den Verwaltern soll gestärkt und die Wohnungseigentümerversammlung als zentraler Ort der Entscheidungsfindung gestärkt werden.
  • Onlineteilnahmen an Versammlungen und elektronische Beschlussfassungen werden ermöglicht und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt.
  • Die Neufassung streitträchtiger Vorschriften soll das Streitpotential in der Gemeinschaft reduzieren und durch die Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften soll eine effiziente Streitbeilegung gefördert werden.
  • Eine klare Konzipierung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll die Verwaltung und Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfachen.

Das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz bezeichnet seinen Entwurf „angesichts der festgestellten Defizite“ als alternativlos.

Dessen ungeachtet gab es neben überwiegend positiven Bewertungen in der Fachliteratur auch kritische Stimmen von Gewicht. So würden problematische Eingriffe in das Eigentumsrecht vorgenommen und es entstehe Rechtsunsicherheit, weil durch eine neue Gesetzessystematik nicht mehr auf die bisherige Rechtsprechung zurückgegriffen werden könne (Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins).  

Verbraucherverbände bemängeln, das neue Gesetz verschiebe die Machtverhältnisse in den Wohnungseigentümergemeinschaften zugunsten der Verwalter und Bauträger. Der Verwalter als „Geschäftsführer“ der Gemeinschaft werde gestärkt, ohne für die Eigentümer Kontrollinstrumente zu schaffen. Das führe zu einem Eigentum „zweiter Klasse“, was unwirtschaftliches Handeln und Vetternwirtschaft bis hin zur Korruption fördern könne.

Der Vermittlungsprozess ist derzeit – Anfang September – im vollen Gange. Die Rechtsexperten im Bundestag versuchen derzeit noch einen Ausgleich zwischen dem Interesse, ein Gebäude zu sanieren und dem Schutz finanzschwacher Eigentümer zu finden. Außerdem soll auf Initiative der SPD ein Sachkundenachweis für Verwalter eingeführt werden.

Wir haben die geltenden gesetzlichen Vorschriften den Paragrafen der beabsichtigten Novelle in einer Synopse übersichtlich gegenübergestellt, die Sie bei uns hier abrufen können:

Alexander Grundmann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für  Bau- und Architektenrecht

Roland Voges

Rechtsanwalt

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