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17. August 2023

Bahn frei für den Mieterstrom

Für Dachsolarprojekte sollen bürokratische Hürden fallen.

Am 16. August 2023 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. In den Medien und selbst in fachspezifischen Blogs werden vor allem die Erleichterungen für Balkon-Kraftwerke hervorgehoben, teilweise auch die Verbesserungen im Bereich der Agri-PV. Ein wichtiger Teil bleibt dabei unerwähnt: die deutliche Verbesserung des Mieterstroms.

In der Vergangenheit scheiterten Dachsolarprojekte (sowohl für Wohn- als auch für Gewerbenutzung) regelmäßig daran, dass der Strom nicht an die verschiedenen Nutzer im Haus geliefert werden konnte. Die tatsächlichen und rechtlichen Hürden waren zu hoch. Da die Versorgung oft nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich war, konnten Solaranlagen auf größeren Häusern meist keine ausreichende Eigennutzungsquote erreichen. Das machte die Projekte unwirtschaftlich.

Nun stehen zwei wichtige Änderungen an.

Keine allgemeine Stromlieferpflicht

Der Betreiber der Solaranlage muss künftig bei der Belieferung der Mieter nicht mehr die allgemeine Stromlieferpflicht mit übernehmen. Bislang war der Betreiber für die Vollversorgung zuständig und musste daher fehlenden Strom auf eigenes Risiko selbst besorgen. Angesichts hochvolatiler Strompreise bedeutete die bisherige „Vollversorgerpflicht“ eine erhebliche wirtschaftliche Unsicherheit.

Dieses Problem wird wahrscheinlich entfallen. Der Betreiber – z.B. der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) – kann den Strom an die Hausnutzer liefern, ohne zugleich für die Belieferung mit zusätzlich erforderlichem Strom verantwortlich zu sein. Hierfür beauftragen die Mieter oder Wohnungseigentümer weiterhin ihre jeweiligen Stromversorger.

Nicht mehr Energieversorgungsunternehmen

Der Betreiber wird künftig nicht mehr als Energieversorgungsunternehmen gemäß § 3 Nr. 18 EnWG mit allen damit verbundenen Pflichten qualifiziert. Bislang wurde der Anbieter eines Mieterstrommodells gleichgestellt mit bundesweit tätigen Großversorgern. Die hieraus resultierenden Pflichten waren für die Hauseigentümer kaum zu erfüllen.

Diese Änderungen lassen die beiden großen rechtlichen Hürden für Dachsolarprojekte entfallen. Das wäre ein Aufbruchssignal für die urbane Bebauung. Nach Verabschiedung des Gesetzes ist nahezu jedem Mehrparteien-Hauseigentümer die Installation einer Solaranlage zu empfehlen, soweit die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Bis dahin ist es aus unserer Sicht ratsam, die technische Machbarkeit bereits jetzt prüfen zu lassen. Mit einer erheblichen Nachfrage nach qualifizierten Betrieben ist zu rechnen. Wer die technische Machbarkeit bereits geprüft hat, kann nach Verabschiedung des Gesetzes schnell tätig werden.

 
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